Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Birgit Kemphues, Event & Media, Osnabrück
Folgende Geschäftsbedingungen werden von Event & Media dem Kunden überlassen und werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen:
Allgemein
1.1 Nachstehende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners
widerspricht Event & Media hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Event & Media ist jederzeit berechtigt, diese AG B Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
1.2 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Event & Media
darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
1.3 Event & Media stellt Ihnen die von Event & Media angebotenen Dienstleistung auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von Event & Media nutzen bzw. Event & Media einen Auftrag erteilen erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.
Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1 Alle durch Event & Media erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum von Event & Media.
2.1.1 Die von Event & Media erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von Event & Media als Urheber zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein Event & Media vorbehalten.
2.1.2 Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die Event & Media kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.
2.2 Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von Event & Media und in jedem Fall die vorherige Einigung über eine angemessene Vergütung.
2.3 Event & Media ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs.
2.4 Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. Event & Media ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Event & Media erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich rein netto. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist - falls nicht anders vereinbart - zahlbar ohne Abzüge:
· 80 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung (Neukunde: 100%)
· 20 % Rest binnen 07 Tagen nach Projektende
3.2 Lädt der Auftraggeber Event & Media zur Erstellung eines Angebotes (Präsentation) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an Event & Media nicht statt, ist die Agentur berechtigt, getätigte Leistungen in Rechnung zu stellen.
3.3 Beim Engagement von Künstlern über die Agentur wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat Event & Media Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.
3.4 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand und gemäß der Richtlinien und Berechnungsgrundlagen des deutschen Bundesreisekostengesetzes (BRKG) abgerechnet.
3.5 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.
3.6.1 Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn Event & Media nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. Event & Media ist berechtigt, Arbeiten, die Event & Media im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und als dann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.
3.7 Event & Media ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
4. Durchführung und Organisation
4.1 Basis jeder Veranstaltung ist ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden schriftlich abgestimmt.
4.2 Event & Media ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt Event & Media nicht.
4.3 Von Seiten des Kunden werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den
Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von Event & Media für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht.
4.4 Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. Event & Media wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. Event & Media ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
4.5 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält Event & Media den Anspruch auf das vereinbarte Honorar.
4.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Event & Media jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes.
4.6.1 Das Recht zur Kündigung steht Event & Media insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden.
5. Haftung
5.1 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von Event & Media verursacht worden sind, haftet Event & Media nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
5.1.1 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von Event & Media trägt der Kunde. Event & Media übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
5.2 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet Event & Media nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber Event & Media ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist Event & Media nicht verpflichtet, die Veranstaltung durch zu führen. Event & Media haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Vorhabens.
5.3 Event & Media haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Event & Media haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von Event & Media zurück zu führen sind.
5.4 Event & Media hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von Event & Media entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Event & Media trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde Event & Media von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen Event & Media geltend gemacht werden, freizustellen.
5.4.1 Soweit Event & Media in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. Event & Media ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von Event & Media beauftragte Dritte sind im Verhältnis von Event & Media zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von Event & Media.
6. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht
6.1 Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Zurückbehaltung von Zahlungen des Kunden nur bei von Event & Media anerkannten Gegenansprüche des Kunden statthaft: gleiches gilt bei Aufrechnung mit solchen.
6.2 Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist im Übrigen nur möglich, wenn dessen Forderungen gegen Event & Media unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Jegliche Zurückbehaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Zurückbehaltungsanspruch auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht.
7.Sonstiges
7.1 Beide Vertragsparteien sichern im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.
7.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.
7.3 Der Verzicht von Event & Media, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
7.4 Wird diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
7.5 Diese AGB sind nur allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluss gesondert verzeichnet.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
8.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.3 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig – Erfüllungsort und Gerichtsstand des Sitzes der Agentur Event & Media unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.
Osnabrück, Dezember 2008
Birgit Kemphues
Event & Media
Gutenbergstr. 34
49076 Osnabrück
www.EventundMedia.de


